Datenschutzdokumentation leicht gemacht

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  • Lückenlose Dokumentation – alles, was die DSGVO verlangt
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Warum ist Datenschutzdokumentation wichtig?

Eine lückenlose Datenschutzdokumentation ist der Schlüssel zu einem effektiven Datenschutzmanagement und zentral für die Einhaltung der DSGVO.

  • Nachweis- und Rechenschaftspflicht – Verantwortliche müssen nicht nur Datenschutzvorgaben einhalten, sondern deren Umsetzung auch nachweisen (Art. 5 Abs. 2 DSGVO).
  • Schutz vor Risiken – Vermeiden Sie Bußgelder, Imageverlust und den Vertrauensverlust bei Kunden indem Sie durch eine lückenlose Dokumentation sich und Ihr Unternehmen im Falle von Datenschutzverstößen entlasten und nachweisen, dass Sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Schritte eingehalten haben.
  • Sicher & professionell aufgestellt – Eine gut gepflegte Datenschutzdokumentation zeigt, dass Ihr Unternehmen Datenschutz ernst nimmt und aktiv umsetzt. Im Falle einer Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde können Nachweise einfach erbracht werden. In der Regel bestehen diese aus dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT), den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM), Auftragsverarbeitungsverträgen und Dokumentation von Interessenabwägungen.

Mit DSM-Online erfüllen Sie die DSGVO-Anforderungen mit einer lückenlosen Datenschutzdokumentation einfach und effizient.

Was gehört in eine Datenschutzdokumentation?

Eine vollständige Datenschutzdokumentation umfasst mehrere zentrale Elemente, die alle relevanten Prozesse, Risiken und Schutzmaßnahmen abdecken. Dazu gehören unter anderem:

Eine Übersicht aller Datenverarbeitungstätigkeiten in Ihrer Organisation, bei welchen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Eine Dokumentation von internen Prozessen zur Bearbeitung von Betroffenenanfragen.

Rechtlich bindende Vereinbarungen mit Dienstleistern, die personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten.

IT-Richtlinien und weitere datenschutzrelevante Richtlinien und Konzepte.

Nachweis oder Dokumentation aus dem hervorgeht, dass Sie eine Einwilligung des Betroffenen für eine bestimmte Verarbeitung eingeholt haben.

Eine Bewertung der Risiken für Betroffene bei besonders sensiblen oder risikoreichen Verarbeitungen.

Detaillierte Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten sicher verarbeitet werden.

Dokumentation von Informationspflichten gegenüber Betroffenen.

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